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1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens durch den Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen

Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungs-Nummer anzugeben.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Im Falle eines wirtschaftlichen oder tatsächlichen Totalschadens ist der Brutto-Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.

Das Sachverständigenhonorar für Schadensgutachten im Sonderfahrzeugebereich wird in einer gesonderten Honorartabelle geführt, welche ebenfalls in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden kann.

Alle Dienstleistungen darüber hinaus werden im Sonderfahrzeugebereich nach Zeitaufwand berechnet.

Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von € 140,00 pro Stunde, zzgl. der anfallenden Nebenkosten, in Rechnung gestellt.

Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Rechnungsprüfungsbericht/Nachbesichtigung

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und können mit bis zu 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet werden.

7. Stornierungen

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 95,– zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

8. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.

Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt des Gutachtens für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechend den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen Kraftfahrzeugsachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen).

9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Gerichtsstand für Kaufleute ist Bad Endbach.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Wir helfen Ihnen weiter

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