Den gesetzlichen Pflichten nachkommen

Von Gesetzes wegen sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung von Mitarbeitenden dienen. Für Arbeitgeber, die nicht über einen Sicherheitsbeauftragten verfügen, stellen wir folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Fachkräfte für Umwelt- und Arbeitssicherheit
  • Arbeitsschutzanalysen im Betrieb
  • Maßnahmenkatalog zum Arbeitsschutz nach dem geltenden Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)
  • Beratung bei allen Fragen rund um den Arbeitsschutz
  • Beratung bei allen Fragen rund um den Umweltschutz
  • Maßnahmenkatalog zur Einhaltung der Umweltschutzvorschriften

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SIFA/AMED

Von Gesetzes wegen sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung von Mitarbeitenden dienen. Unsere Fachkräfte für Umwelt- und Arbeitssicherheit stehen Ihnen gerne zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir, welche Maßnahmen im Betrieb nach dem geltenden Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) notwendig sind.

Wir beraten Sie nicht nur, wir bieten Ihnen auch Dienstleistungen von Sicherheitsfachkräften nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes an.

UVV-Prüfungen

Wir führen jährlich Sachkundigenprüfungen durch.

Diese werden benötigt bei:

  • Erdbaumaschinen mit Dokumentation im Prüfbuch DGUV-Vorschrift 100-500
  • Gabelstaplern mit Dokumentation im Prüfbuch DGUV-Vorschrift 68
  • Fahrzeug-Hebebühnen mit Dokumentation im Prüfbuch DGUV-Vorschrift 100-500
  • Fahrzeugen in Bezug auf betriebssicheren Zustand mit Dokumentation im Prüfbuch DGUV-Vorschrift 70
  • Winden, Hub- und Zuggeräten mit Dokumentation im Prüfbuch DGUV-Vorschrift 54
  • Toren mit Dokumentation im Prüfbuch ASR A1.7

Umwelt- Gewässerschutz- und Gefahrgutbeauftragter

Nicht alles muss man selber machen.

Viele Aufgaben, die gesetzlich vorgeschrieben werden, können nicht von allen Unternehmen selbst übernommen werden. Profitieren Sie von unserem geschulten Personal. Als Dienstleister stellen wir Ihnen unsere Fachkräfte in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Gefahrgutbeauftragte nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV
  • Stellen von Gewässerschutzbeauftragten nach § 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Stellen von Abfallbeauftragten nach § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Prüfung elektrischer Anlagen (VdS)

Nicht alles muss man selber machen.

Gern übernimmt unser geschultes Fachpersonal für Sie die regelmäßige Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Geräte gemäß den Bedingungen für die Gebäudeversicherung (VdS).

Wir helfen Ihnen weiter

Sie haben technische Fragen zu Ihrem Fahrzeug oder benötigen Hilfe bei der Unfallabwicklung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!