Lorem ipsum

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

Lorem ipsum dolor sit amet

Sonderfahrzeuggutachten

Besondere Anforderungen.

Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und den mit ihnen fest verbundenen besonderen Einrichtungen nur für die jeweils bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind.

Die Vielfalt und die unterschiedlichen Bauarten stellen hier besondere Anforderungen, die nicht nur durch umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrung erbracht werden können. Stetige Zusammenarbeit mit Herstellern, Fachwerkstätten und Fortbildung sind zwingend nötig.

Seit mehr als 25 Jahren sind wir in dem sensiblen Bereich der Sonderfahrzeuge tätig und verfügen über ein entsprechend großes Maß an Erfahrung innerhalb dieses Sektors. Unsere qualifizierten Sachverständigen weisen darüber hinaus eine langjährige praktische Erfahrung und Fachwissen im Umgang mit diesen Fahrzeugen auf ‒ handelt es sich hierbei doch um mehr als ein Fortbewegungsmittel.

Bewertungsgutachten

Ihre Werte sind wichtig.

Unter Berücksichtigung von Sonderausstattungen, Pflegezustand, Laufleistung, Marktlage etc. ermitteln wir den speziellen Wert Ihres Fahrzeugs.
Wir führen Oldtimer-Begutachtungen nach § 23 durch.

Beweissicherungsgutachten

Wissen spart Ärger und Geld.

Beweissicherungsgutachten werden nicht ausschließlich im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens von Rechtsbehörden beauftragt. Bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen kann ein Beweissicherungsgutachten behilflich sein.

Bestehen beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs begründete Zweifel über Mängel, die nicht benannt wurden, oder Zweifel an durchgeführten Arbeiten in einer Werkstatt, kann ein entsprechendes Gutachten Klarheit verschaffen.

Im Rahmen unserer Gutachten ermitteln wir den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs, die Schadenursache und ‒ sofern erforderlich ‒ auch alle notwendigen Kosten.

Gute Partnerschaften sind wichtig.

Tritt eine Beanstandung auf, stellt sich oftmals die Frage nach der Ursache. Um diese zu ermitteln, wird ein technisches Gutachten über die betroffenen oder beschädigten Fahrzeugteile erstellt.

Bei Motor- und Aggregatsschäden, Schäden an Lackierungen und Brandschäden ist die Ursachenermittlung ohne Unterstützung von Partnern kaum möglich. In diesen Fällen arbeiten wir mit renommierten Spezialisten und Instituten zusammen, die fundierte Analysen gewährleisten. Ausgewiesene Brandspezialisten und kriminaltechnische Labore werden im Bedarfsfall ebenfalls in unsere Arbeiten einbezogen.

Werte bestimmen.

Ein Wertgutachten bestimmt den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs.

Sie möchten ein Fahrzeug kaufen, verkaufen oder versichern? Lassen Sie dessen Wert genau bestimmen. Wir ermitteln den tatsächlichen Fahrzeugwert anhand einer detaillierten Fahrzeuganalyse unter Berücksichtigung von Sonderausstattungen, Pflegezustand, Laufleistung, aktueller Marktlage und allen sonstigen Besonderheiten. Wir haben uns auf die Bewertung selbst ausgebauter Fahrzeuge und von Expeditionsfahrzeugen spezialisiert und sind hier für namhafte Fahrzeughersteller und Versicherungen tätig.

Eigene Interessen wahren.

Ein Unfallschaden stellt die Beteiligten vor besondere Herausforderungen.

Um die finanziellen Ansprüche an die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung oder andere Unfallbeteiligte rechtsverbindlich zu beziffern, sollte unverzüglich nach dem Ereignis ein Unfallschadengutachten beauftragt werden. Ein solches Gutachten ist allein aus Gründen der Beweissicherung von enormer Bedeutung.

Unsere Schadengutachten genießen einen hervorragenden Ruf bei unseren Kunden, Anwälten, Gerichten und Versicherungen.

Besonderer Status

Endet ein Streitfall vor Gericht, bestellen die zuständigen Gerichte in vielen Fällen einen Gutachter.

Das Gutachten des Sachverständigen trägt zur Klärung der Streitsache bei und gewährleistet eine rechtlich einwandfreie Beurteilung durch das Gericht. Da es sich beim Sachverständigen in Deutschland um eine nicht gebundene Berufsbezeichnung handelt, sind eine Gerichtszulassung oder Akzeptanz an besondere Anforderungen und Kriterien gebunden.

Unsere Gutachten genießen bereits seit mehr als 25 Jahren das Vertrauen der Justiz.

Haupt- und Abgasuntersuchung

Ihre Sicherheit stets im Fokus.

Die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO und die Abgasuntersuchung (AU) sind Pflicht, möchten Sie Ihr Fahrzeug sicher und gesetzeskonform führen. Unsere Prüfingenieure führen die nach der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchung und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel“ nötigen Untersuchungen für Sie durch.

Die HU ist eine Funktions-, Wirkungs- und Sichtprüfung bei Fahrzeugen. Voraussetzung für die Anbringung der HU- Plakette ist die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß StVZO. Neufahrzeuge müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zwei-Jahres-Rhythmus. Dies gilt auch für Reisemobile bis 3,5 Tonnen. Alle Freizeitfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen in den ersten fünf Jahren nach der Erstzulassung alle zwei Jahre zur HU, anschließend jedes Jahr. Die AU erfolgt im gleichen Rhythmus wie die HU.

Mit der Öffnung des Monopols für amtliche Dienstleistungen dürfen neben dem TÜV andere amtlich anerkannte Organisationen wie zum Beispiel DEKRA, GTÜ oder KÜS die HU und AU durchführen.

In unserem Haus besteht eine Kooperation mit der DEKRA.

Änderungsabnahmen

Individuell, aber sicher.

Alle Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen benötigen eine Begutachtung und Dokumentierung aller Veränderungen nach § 19 Abs. 3 StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Eine Änderungsabnahme ist auch erforderlich bei der Umrüstung am Fahrzeug (andere Räder oder Reifen, Anbau einer Anhängezugvorrichtung, Anbau von Spoilern, Leistungssteigerung sowie Veränderungen am Fahrwerk). Falls die neuen Ein-/Umbauteile über keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für Ihr Fahrzeug verfügen, sind wir in der Lage, ein Teilegutachten für Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO (Einzelabnahme) zu erstellen. Bei Einbau von mehreren Ein-/Umbauteilen, die sich gegenseitig beeinflussen, ist ebenfalle eine Einzelabnahme erforderlich.

Vollgutachten

Bei Sonderfällen lohnt es sich, nachzufragen.

§ 21 StVZO ist am 22.03.2019 in Kraft getreten und lässt Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren, sowie Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T, C, R, S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) zu.

Ein Gutachten nach § 21 StVZO wird benötigt:

  • für die Zulassung von bereits im Verkehr befindlichen Importfahrzeugen von außerhalb der EU;
  • für die Zulassung von Importfahrzeugen von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung;
  • bei Fahrzeugänderungen durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (Einzelabnahmen);
  • zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren.

Für Fragen rund um das Vollgutachten stehen Ihnen unsere Gutachter gern zur Verfügung.

Gasprüfung an Freizeitfahrzeugen nach G607

Keine Angst vor Gas…

… muss haben, wer die Gasanlage seines Freizeitfahrzeugs regelmäßig prüfen lässt. Unsere Mitarbeitenden sind geschult und verfügen über eine Zulassung nach G607. Wir führen Gasprüfungen an Wohnmobilen und Wohnanhängern durch. Eine Gasprüfung für Freizeitfahrzeuge, die mit einer Gasanlage ausgestattet sind, ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt zwei Jahre. Das fehlen einer gültigen Gasprüfung stellt im Rahmen der HU am Caravan einen „Hinweis“ dar, bei einem Wohnmobil handelt es sich dagegen um einen „erheblichen Mangel“. In diesem Fall darf die HU-Plakette nicht zugeteilt werden.

Wir helfen Ihnen weiter

Sie haben technische Fragen zu Ihrem Fahrzeug oder benötigen Hilfe bei der Unfallabwicklung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!