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FAQ

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Informationen zu den Themen Gutachten und Versicherungen geben. Dies soll aber auf keinen Fall ein persönliches Gespräch ersetzen. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen

Ein Wertgutachten bestimmt den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs und ist immer dann sinnvoll, wenn Sie den genauen Wert Ihres Fahrzeugs kennen wollen. Das ist vor allem wichtig, wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder einen Gebrauchtwagen kaufen möchten.

Beim Kauf von Reisemobilen und Caravans von Privatpersonen kann ein aktuelles Wertgutachten vor unliebsamen Überraschungen schützen.

Bei Young- oder Oldtimern spielen Wertgutachten vor allem in Bezug auf Versicherungen eine große Rolle.

Bei selbst ausgebauten Fahrzeugen oder Expeditionsfahrzeugen sind viel Erfahrung und Fachwissen erforderlich, über die unsere versierten Sachverständigen verfügen.

Um nach einem Unfall Ihre finanziellen Ansprüche an die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung oder an andere Unfallbeteiligte rechtsverbindlich zu beziffern, ist ein Unfallschadengutachten erforderlich. Der am Fahrzeug entstandene Schaden sollte unverzüglich aufgenommen und dokumentiert werden.

Man unterscheidet zwischen Kaskoschaden – hier haben Sie den Unfall oder Schaden selbst verursacht und Ihre Versicherung bestimmt den Gutachter – und Haftpflichtschaden – hierbei wurden Sie geschädigt und haben die freie Gutachterwahl. Ein solches Gutachten liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse.

Die Sachverständigen dokumentieren im Schadengutachten alle durch einen Unfall verursachten Schäden an Ihrem Fahrzeug, die als versicherungsrelevante Fakten zur Schadenregulierung erforderlich sind. Gleichzeitig werden der Umfang des Schadens sowie dessen Höhe ermittelt. Besteht eventuell ein Anspruch auf merkantile Wertminderung des Fahrzeugs, wird deren Höhe errechnet.

Fehlerhafte Bauteile, mangelnde oder schlechte Verarbeitung sind Beispiele, bei denen ein technisches Gutachten Klarheit verschaffen kann.

Motor- und Aggregatsschäden

Bei diesen Schäden ist es häufig schwierig, die Ursache ohne eine genaue technische Untersuchung zu ermitteln. Hier müssen häufig die Aggregate in ihre Einzelteile zerlegt und
anschließend in einem Speziallabor untersucht werden. Auch die Analyse der Flüssigkeiten (Öle, Kraftstoffe und Kühlmittel) spielt ein sehr große Rolle. Auf diese Weise lassen sich bereits oftmals die Ursachen feststellen oder eingrenzen. Dazu werden die Flüssigkeiten fachgerecht gesichert und gegebenenfalls in ein entsprechendes chemisches Labor weitergeleitet.

Lackschäden

Für Schäden an der Lackierung gibt es viele Ursachen (z. B. chemische/mechanische Einwirkungen, Verarbeitungsfehler oder Umwelteinflüsse). Diese werden durch Prüfung des Lackaufbaus und der Lackeigenschaften ermittelt.

Brandschäden

Hier gibt es zwei Schadenbilder: Schmorschaden und Brandschaden. Der Brandschaden zeichnet sich durch offene Flammenbildung aus. Um die Brandursache zu ermitteln, werden die brandgeschädigten Fahrzeuge untersucht und die Brandstelle analysiert. In diesen Fällen ist häufig eine Zusammenarbeit mit Brandsachverständigen und kriminaltechnischen
Laboren nötig.

Beweissicherungsgutachten werden im Rahmen eines sog. Beweissicherungsverfahrens eingesetzt und haben die Aufgabe, den Rechtsbehörden genau analysierte Daten, die für die Rechtsprechung als notwendige Fakten dienen, zur Verfügung zu stellen.

Ein Beweissicherungsgutachten hilft bei der Durchsetzung eigener Forderungen, wenn:

  • der Verdacht auf eine fehlerhafte Werkstattreparatur besteht,
  • beim Gebrauchtwagenkauf begründete Zweifel an dem durch den Verkäufer genannten Zustand des Fahrzeugs bestehen,
  • beim Kauf ein verdeckter/verschwiegener Unfallschaden vermutet wird oder eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs nicht angegeben wurde.

Kommt es zum Streitfall, endet dieser meist vor Gericht.

Dazu benötigen die zuständigen Gerichte oftmals einen Experten, der über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Meist wird durch das Gericht ein Sachverständiger mit überdurchschnittlichem Fachwissen bestellt.

Die Ausarbeitungen und Feststellungen des Sachverständigen sollen zur Klärung der Streitsache beitragen. Dementsprechend muss die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens alle notwendigen Daten und Fakten beinhalten, um eine rechtlich korrekte Beurteilung durch das Gericht zu gewährleisten. Der Sachverständige muss seine Feststellungen und Ausführungen auch für den Laien verständlich und nachvollziehbar formulieren.

oungtimer sind Fahrzeuge, die ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben. Beim Erreichen der 30-Jahres-Grenze kann von einem Oldtimer gesprochen werden.

Für Young-/Oldtimer gelten besondere Zulassungskriterien. Versicherungen bieten ferner spezielle Versicherungsbedingungen für diese Fahrzeuge an.

Um in den Genuss dieses Sonderstatus zu gelangen, ist die Vorlage eines Wertgutachtens vonnöten.

Die Kosten für ein solches Gutachten werden in der Regel vom Fahrzeughalter getragen.

Wir helfen Ihnen weiter

Sie haben technische Fragen zu Ihrem Fahrzeug oder benötigen Hilfe bei der Unfallabwicklung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!